Der EURO Toilettenschlüssel
wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt,
die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
Der EURO Toilettenschlüssel
wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt,
die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend
in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar.
Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen.
Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.
Bezugsberechtigung
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.
Bezugsberechtigt sind weiterhin:
schwer/ außergewöhnlich gehbehinderte;
Rollstuhlfahrer;
Stomaträger;
Blinde;
Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
an Multipler Sklerose,
Morbus Crohn,
Colitis Ulcerosa Erkrankte und
Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.
Hier können Sie den Euroschlüssel käuflich erwerben: