Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen wollen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis?
Lesen Sie hier nach, wie Ihnen der Schwerbehindertenausweis weiterhilft:
Es sind nur die EU-einheitlichen Parkausweise gültig. Den Parkausweis erkennen Sie an dem
aufgedruckten D im Sternenkranz und dem Zusatz "Modell der europäischen Gemeinschaften".
Es spielt keine Rolle, wer der Fahrer ist,
der Parkausweis ist an den Inhaber gebunden, nicht an das Fahrzeug.
Die Nutzung des Parkausweises, um den Inhaber abzusetzen oder von einem Ort abzuholen, ist legitim.
Der Parkausweis im Original muss immer gut sichtbar im Windschutzscheibenbereich liegen,
Kopien sind nicht erlaubt.
Wer ohne blauen EU-Parkausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt,
muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.
Zusätzlich kann das Fahrzeug abgeschleppt werden;
wobei auch die dabei anfallenden Kosten getragen werden müssen.
Das Abschleppen ist sogar dann rechtlich möglich;
wenn aufgrund des widerrechtlichen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz
kein Schwerbehinderter an der Nutzung gehindert wurde.
Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung, Merkzeichen aG
Blindheit, Merkzeichen Bl
Contergan-Schädigung, beidseitige Amelie oder Phokomelie
und Menschen mit vergleichbarer Behinderung.
In Maintal können Sie den Parkausweis bei der Ordnungsbehörde
in der Stadtverwaltung beantragen.
Kontaktdaten:
Telefon: 06181 400224
E-Mail: ordnungsbehoerde@maintal.de
Das brauchen Sie für den Antrag:
Ein ausgefülltes Antrags-Formular.
Ihren Schwerbehindertenausweis
oder einen anderen Nachweis über Ihre Behinderung.
Ein aktuelles Passbild.
Eine Vollmacht + Personalausweis;
wenn Sie den Ausweis für eine andere Person beantragen.
Kosten: keine