Menschen mit Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad bekommen bei der Berechnung des Wohngeldes einen Freibetrag. 

Dieser Freibetrag wird von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen. 

Dadurch können Sie mehr Wohngeld bekommen.

Eventuell entsteht dadurch auch erst ein Anspruch auf Wohngeld