Menschen mit Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad bekommen bei der Berechnung des Wohngeldes einen Freibetrag.
Dieser Freibetrag wird von ihrem Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen.
Dadurch können Sie mehr Wohngeld bekommen.
Eventuell entsteht dadurch auch erst ein Anspruch auf Wohngeld