Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu erstatten,
wenn diese medizinisch notwendig sind und von der Krankenkasse genehmigt wurden.
Voraussetzungen für die Erstattung:
Beispiele sind Beatmungsgeräte, Pflegebetten, Elektrorollstühle oder Blutzuckermessgeräte.
Genehmigung durch die Krankenkasse: Das Hilfsmittel muss von der Krankenkasse bewilligt werden,
bevor die Erstattung der Stromkosten beantragt werden kann.
Es ist ratsam, die Stromkostenabrechnung sowie Nachweise über den Stromverbrauch des Hilfsmittels beizufügen.
Nutzer sollten den Stromverbrauch des Hilfsmittels dokumentieren, um die Erstattung zu unterstützen.
Dies kann durch die Angabe des Verbrauchs in Watt und die Nutzungshäufigkeit erfolgen.
Die Erstattung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt werden.
Einige Kassen zahlen eine Pauschale, während andere nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen.
die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu erstatten, da diese zur Nutzung des Hilfsmittels erforderlich sind.
Eigenanteil:
In einigen Fällen kann ein Eigenanteil erforderlich sein, abhängig von den individuellen Vereinbarungen mit der Krankenkasse.
Fristen:
Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise vor der Nutzung des Hilfsmittels.
Der Antrag kann auch für vergangene Zeiträume gestellt werden.